Geschäftsgegenstand der Aaronia AG:
Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, der Handel und der Vertrieb von Messgeräten, Technologien und Rechten auf dem Gebiet der Nieder- und Hochfrequenz-Messtechnik,
der Robotik sowie der Abschirmung von nieder- und hochfrequenten Feldern jeglicher Art sowie die Grundlagenforschung auf dem Gebiet der Nachrichten- und Messtechnik;
ferner die Konstruktion eigener Schaltkreise und Messverfahren insbesondere für die Entwicklung extrem empfindlicher und genauer Hochfrequenz-Messtechnik und autonomer
Robotik-Systeme.
Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der AARONIA AG:
- Allgemeines - Geltungsbereich
- Angebot und Bestellung
- Patent- und Urheberrechte
- Lieferzeiten und Lieferungen
- Versand
- Verpackung
- Preise und Zahlung
- Eigentumsvorbehalt
- Gewährleistung und Haftung
- Rücksendungen
- Rückgaberecht
- Verschiedenes
- Gerichtsstand und Erfüllungsort
1. Allgemeines - Geltungsbereich
Lieferungen und Service-Tätigkeiten gelten als Leistungen. Verträge über Leistungen
kommen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen zustande.
Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers
erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich
zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender
oder von unseren Bedingungen abweichenden Bedingungen des Bestellers, die die Leistung an
den Besteller vorbehaltlos ausführen. Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen
bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Unsere
Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.
2. Angebot und Bestellung
Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes
ergibt. Unsere Angebote und Auftragsbestätigungen erfolgen stets unter dem Vorbehalt
einer positiven Bonitätsprüfung des Bestellers und vorbehaltlich rechtzeitiger und
ordnungsgemäßer Selbstbelieferung. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt der am Tag
der Leistung gültige Preis.
3. Patent- und Urheberrechte
An Schaltschemata, Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen der gesamten Software und
ähnlichen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Ohne unsere
schriftliche Einwilligung dürfen sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Das
Kopieren ist ohne unsere ausdrückliche Einwilligung ebenfalls untersagt. Auf unser
Verlangen hin sind sie unverzüglich an uns zurückzugeben. Für Schäden aufgrund der
Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger Schutzrechte haften wir nur, wenn uns bekannt
war oder hätte bekannt sein müssen, dass solche bestehen und diese dazu führen, dass
sich der Besteller Ansprüchen Dritter ausgesetzt sieht. Der Höhe nach ist unsere Haftung
auf den Fakturenwert der Ware beschränkt.
4. Lieferzeiten und Lieferungen
Für den Umfang und den Zeitpunkt der Lieferung sind ausschließlich unsere schriftlichen
Angaben in der Auftragsbestätigung oder im Angebot maßgeblich. Nebenabreden und
Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Die von uns angegebenen
Lieferzeiten gelten als nur annähernd vereinbart. Der Beginn der von uns angegebenen
Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Eine von uns angegebene
Lieferzeit beginnt mit dem Ausstellungstag der entsprechenden Bestätigung, jedoch nicht
vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenen Unterlagen, Genehmigungen,
Freigaben, sowie vor Eingang einer eventuell vereinbarten Anzahlung. Die Lieferzeit ist
eingehalten, wenn die Ware bis zum Ende der Lieferzeit das Werk/Lager verlassen hat oder
die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen
bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie
beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Sphäre liegen, soweit
solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigung oder Ablieferung des Liefergegenstandes
von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei Unterlieferanten
eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn
sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Beginn und Ende derartiger
Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitteilen.
5. Versand
Der Versand erfolgt in der Regel ab dem Lager Strickscheid. Die Kosten und die Gefahr des
Transports sowie die Verladekosten gehen zu Lasten des Bestellers. Dies gilt auch
für Rücksendungen, siehe Ziff. 10. Soweit nichts anderes vereinbart ist, schließen wir zu
Gunsten und für Rechnung des Bestellers eine Transportversicherung ab. Für die
Einhaltung etwaiger Ausschlussfristen nach den allgemeinen deutschen Speditionsbedingungen
(ADSp) ist der Besteller verantwortlich.
6. Verpackung
Die Verpackung der Ware erfolgt durch den Hersteller. Die Kosten für die Verpackung und
die Entsorgung der Verpackung sind vom Besteller zu tragen.
7. Preise und Zahlung
Unsere Preise verstehen sich - falls nicht ausdrücklich angegeben - brutto,
inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, zzgl. Kosten für Transport, Verpackung und Versicherung.
Unsere Forderungen sind in Bar, per Bar-Nachnahme, per Kreditkarte oder per Vorabüberweisung
sofort und vollständig zu begleichen. Hiervon ausgenommen sind Behörden, Schulen,
Universitäten oder renomierte Großunternehmen. Hier kann eine Lieferung auch auf Rechnung
erfolgen. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu
erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von
Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen eintreten. Diese werden wir dem Besteller
auf Verlangen nachweisen. Skonti sind in unserer Kalkulation nicht vorgesehen, daher
berechtigt vorzeitige Zahlung auch nicht zum Abzug. Aufträge, für die nicht ausdrückliche
feste Preise vereinbart sind,
werden zu dem am Tag der Leistung gültigen Listenpreis berechnet. Kommt der Besteller in
Zahlungsverzug, so sind wir - unbeschadet weitergehender Rechte - berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank
p.a. zu fordern. Wir und der Besteller sind berechtigt, nachzuweisen, dass ein
höherer oder niedrigerer Schaden entstanden ist. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die
Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Bestellers ist nur statthaft, wenn es sich
um rechtskräftig festgestellte oder unsererseits nicht bestrittene
Gegenansprüche handelt.
8. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung
sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Besteller vor.
Der Besteller ist verpflichtet, die Liefergegenstände pfleglich zu behandeln;
insbesondere besteht die Verpflichtung, diese auf Kosten des Bestellers gegen Feuer-,
Wasser- und Diebstahlschaden ausreichend zu versichern. Der Besteller ist berechtigt, die
Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; eine Verpfändung
oder Sicherungsübereignung ist dem Besteller jedoch nicht gestattet. Forderungen aus dem
Weiterverkauf der Waren werden bereits jetzt in Höhe des Faktura-Endbetrages an uns
abgetreten. Zur Einziehung der Forderungen bleibt der Besteller weiter ermächtigt, ohne
das hiervon unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, berührt wird. Wir werden
jedoch die abgetretenen Forderungen so lange nicht einziehen, so lange der Besteller
seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in
Zahlungsverzug ist und kein Antrag auf Eröffnung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens
gestellt ist oder Zahlungseinstellung beim Besteller vorliegt. Die Abtretung nehmen wir
hiermit an. Der Besteller ist verpflichtet, uns sämtliche Auskünfte und Informationen zu
verschaffen, die zur Einziehung der abgetretenen Forderungen notwendig sind. Eine etwaige
Be- oder Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei
Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen,
nicht uns gehörenden Waren, steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der
neuen Sache im Verhältnis des Fakturenwertes der Vorbehaltsware zu der übrigen
verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung
zu. Erwirbt der Besteller das Alleineigentum an der neuen Sache, so gilt als vereinbart,
dass der Besteller uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Dieses wird unentgeltlich
für uns verwahrt. Die oben vereinbarte Vorausabtretung gilt in den vorgenannten
Fällen nur in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit anderen Waren weiter
veräussert wird. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware
oder die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Besteller uns unverzüglich unter
Angabe der für eine Intervention notwendigen Informationen zu benachrichtigen. Hieraus
entstehende Kosten, die nicht von den Dritten beigetrieben werden können, gehen zu Lasten
des Bestellers. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen
zustehenden Sicherheiten nach Wahl und auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben,
als der Wert dieser Sicherheiten die zu sichernden Forderungen mehr als 20% übersteigt.
9. Gewährleistung und Haftung
Der Besteller hat die Ware unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel schriftlich
geltend zu machen. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, sind wir
nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Sind wir zur
Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder
verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder
schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der
Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende
Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Dem Besteller wird hierbei der Wert
gutgeschrieben, der sich nach der sog. Zeitwertberechnungsmethode (ursprünglicher
Bruttokaufpreis x [(durchschnittlicher Nutzungsdauer - gewichteter effektiver Nutzungen
des Bestellers) ./. durchschnittlicher Nutzungsdauer] ergibt. Stellt sich nach Annahme
eines Gegenstandes im Rahmen einer Gewährleistung das Nichtvorliegen eines Mangels
heraus, sind wir berechtigt, dem Kunden eine Aufwands-/Bearbeitungspauschale in Rechnung
zu stellen. Dem Kunden bleibt es in diesem Fall unbenommen, uns einen niedrigeren Aufwand
als den in Rechnung gestellten, nachzuweisen. Weitergehende Ansprüche des Bestellers -
gleich aus welchen Rechtsgründen - sind ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht
für Schäden, die nicht am Leistungsgegenstand selbst entstanden sind, für entgangenen
Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Diese Haftungsfreisetzung gilt
nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder wir
fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt haben. Sie gilt auch nicht bei
Fehlen zugesicherter Eigenschaften, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den
Besteller gegen Schäden, die nicht am Leistungsgegenstand selbst entstanden sind,
abzusichern. Unsere Ersatzpflicht ist auf den vorhersehbaren Schaden, für Sach- oder
Personenschaden auf die Deckungssumme unserer Produkthaftpflicht-Versicherung
beschränkt. Die Gewährleistungsfrist beträgt, wenn nicht anders angegeben, 24 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist
ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von
Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht
werden. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz, als vorstehend vorgesehen, ist - ohne
Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt
nicht für Ansprüche gem. § 1,4 Produkthaftungsgesetz oder für Ansprüche bei
anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.
10. Rücksendungen
Rücksendungen haben NUR an:
AARONIA AG
Zentrallager West
Pronsfelder Str. 7
DE-54597 Lünebach
frei Haus zu erfolgen. Rücksendungen können, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, nur dann von
uns bearbeitet werden, wenn der Rücksendung eine RMA-Nummer und die Kopie der Rechnung beiliegt. In jedem
Fall erfolgt die Rücksendung, auch die des zufälligen Untergangs, auf Gefahr des Bestellers.
11. Rückgaberecht
Die Aaronia AG gewährt Endkunden auf alle Artikel ein Rückgaberecht von 14 Tagen.
Eine Ausnahme bilden Messgeräte aus dem Hause Aaronia: Hier gewährt die Aaronia AG ein erweitertes Rückgaberecht von 30 Tagen.
Von einem Rückgaberecht ausgenommen sind Sonderanfertigungen (z.B. Sonderlängen von Abschirmmaterialien, Sondergrößen von Baldachinen etc.) oder Gerätschaften
mit spezifischen Einzel-Kalibrierungen bzw. Zertifikaten (z.B. Antennen oder Messgeräte mit ISO-Kalibrierschein/Zertifikat).
12. Verschiedenes
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf
Schriftformerfordernis. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so
berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen und der übrigen
Bestimmungen.
13. Gerichtsstand und
Erfüllungsort der Aaronia AG
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Strickscheid. Der
Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis, sowie über sein Entstehen und seine
Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten, ist gegenüber Vollkaufleuten Strickscheid, wir
sind jedoch berechtigt, den Besteller an seinem Sitz zu verklagen. Das gesamte
Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
der UN Kaufrechtskonvention.
Der Vorstand, Trier, 18 Oktober 2004